Von Solar über Zähler zur Stromgemeinschaft

So funktioniert eine Stromgemeinschaft

Was zuerst passiert, wer was entscheidet und wann der Netzbetreiber ins Spiel kommt.

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Adresse prüfen

Geben Sie Ihre Adresse ein. OpenLEG prüft das Solarpotenzial mit BFE Sonnendach und zeigt, ob in Ihrer Nähe schon Nachbarn Interesse angemeldet haben. Die Karte bleibt anonymisiert.

02

Nachbarn finden

Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail. OpenLEG sucht Haushalte im Umkreis von höchstens 150 m. Sobald genug Interesse da ist, lohnt sich der nächste Schritt.

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Entscheiden und gründen

Vergleichen Sie Tarifdaten und Aufwand. Wenn die Gruppe entscheidet, erstellt OpenLEG Vereinbarung, Verträge und Anmeldung beim Netzbetreiber. Danach teilt die LEG lokalen Solarstrom.

Gesetzliche Eckpunkte

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) sind seit dem 1. Januar 2026 in der ganzen Schweiz möglich.

Gebiet und Messung: Kriterien: gleiche politische Gemeinde, gleiche Netzebene und gleiches Netzgebiet. Alle Teilnehmenden sind entsprechend angeschlossen. Anschlüsse und der Stromaustausch dürfen keine Spannungsebene über 36 kV nutzen. Alle Teilnehmenden brauchen ein intelligentes Messsystem.

Erzeugung: Die Leistung der eingebrachten Anlagen für erneuerbare Energie beträgt zusammen mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher.

Netznutzung: Für Elektrizität, die innerhalb der LEG erzeugt und von Teilnehmenden verbraucht wird, beträgt der Abschlag auf dem Netznutzungstarif 40 Prozent ohne Spannungstransformation und 20 Prozent mit Spannungstransformation.

Anmeldung beim Netzbetreiber: Die LEG-Vertretung meldet die Bildung der LEG dem Verteilnetzbetreiber drei Monate im Voraus auf ein Monatsende. Beantragt die LEG die Installation eines intelligenten Messsystems, installiert der Verteilnetzbetreiber es innert drei Monaten (Art. 8a decies Abs. 6 StromVV).

Rechtsgrundlage: Art. 17d und 17e StromVG sowie Art. 19e bis 19h StromVV regeln die LEG.

Datenschutz: Lassen sich Verbrauchsdaten einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zuordnen, sind sie Personendaten. Ihre Bearbeitung richtet sich nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

Quellen: ElCom, EnergieSchweiz, lokalerstrom.ch, StromVG, StromVV, EDÖB zum DSG, EDÖB zu den Gesetzesänderungen

Für Gemeinden

Jede Gemeinde kann kostenlos mit einer eigenen OpenLEG-Seite starten. Bewohner melden dort Interesse an, OpenLEG findet passende Nachbarn und führt durch die Gründung.

  • Eigene Webseite mit Gemeinde-Branding
  • Nachbarschafts-Matching
  • Dokumente und Netzbetreiber-Anmeldung
  • Übersicht über alle Anmeldungen und Fortschritt
Gemeinde anmelden

Ihre Daten, Ihre Kontrolle

OpenLEG verkauft keine Daten. Nicht an Energieversorger, nicht an Dritte, nicht in aggregierter Form. Ihre Smart-Meter-Daten bleiben in Ihrer Stromgemeinschaft.

Die Plattform ist Open Source (AGPL-3.0). Der gesamte Code liegt auf GitHub. Sie können Ihre Daten jederzeit exportieren oder löschen lassen.

OpenLEG läuft auf Schweizer Infrastruktur und richtet sich nach dem Datenschutzgesetz (DSG).