LEG gründen: Der komplette Leitfaden

Seit dem Mantelerlass (Januar 2026) können Sie eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) gründen. Diese Anleitung zeigt Ihnen genau, wie es geht.

Kurzübersicht

4-8 Wochen
Zeitaufwand
CHF 500-2'000
Gründungskosten
5+ Personen
Mindestgrösse

Schritt für Schritt zur LEG

1

Voraussetzungen prüfen

Nicht jede Situation eignet sich für eine LEG. Prüfen Sie zuerst die Grundvoraussetzungen:

  • Lokale Nähe: Alle Teilnehmer im selben Netzgebiet (Verteilnetz des gleichen Betreibers)
  • Eigene Produktion: Mindestens ein Teilnehmer produziert Strom (z.B. Solaranlage)
  • Genug Mitglieder: Mindestens 5 Personen (Empfehlung: 10+ für bessere Wirtschaftlichkeit)
  • Gemeinsames Interesse: Alle wollen lokal produzierten Strom teilen

Tipp: Nutzen Sie den LEG-Kalkulator, um Ihr Sparpotenzial zu berechnen. Bei Einsparungen unter 10% lohnt sich eine LEG oft nicht.

2

Mitglieder finden

Finden Sie interessierte Nachbarn, Mieter oder Eigentümer in Ihrer Umgebung:

  • Mehrfamilienhaus: Sprechen Sie mit Ihrer Verwaltung und anderen Bewohnern
  • Quartier: Verteilen Sie Flyer, nutzen Sie WhatsApp-Gruppen, organisieren Sie ein Infotreffen
  • Gemeinde: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob sie eine LEG-Plattform anbietet

OpenLEG hilft: Wenn Ihre Gemeinde bei OpenLEG registriert ist, können Sie sich online anmelden und wir bringen Sie mit passenden Nachbarn zusammen.

3

Rechtsform wählen

Eine LEG braucht eine rechtliche Struktur. Die häufigsten Formen:

Verein (empfohlen für kleine LEGs)

  • • Einfache Gründung (keine Notarpflicht)
  • • Mindestens 2 Personen
  • • Statuten und Vorstand nötig
  • • Kosten: ca. CHF 500-1'000

Einfache Gesellschaft

  • • Keine Eintragung ins Handelsregister nötig
  • • Gesellschaftsvertrag ausreichend
  • • Alle Mitglieder haften solidarisch
  • • Kosten: ca. CHF 300-500

Genossenschaft (für grössere LEGs)

  • • Mindestens 7 Mitglieder
  • • Eintragung ins Handelsregister
  • • Ideal für Wachstum (einfache Mitgliederaufnahme)
  • • Kosten: ca. CHF 1'500-3'000
4

Statuten/Vertrag aufsetzen

Das Gründungsdokument regelt alle wichtigen Punkte Ihrer LEG:

  • Name und Zweck: "LEG [Ihr Quartier/Strasse]" und Stromteilung als Zweck
  • Mitglieder: Aufnahme, Austritt, Rechte und Pflichten
  • Verteilung: Wie wird der Strom aufgeteilt? (z.B. nach Verbrauch, nach Anteilen)
  • Abrechnung: Strompreis, Netznutzungsgebühren, Abrechnungszyklus
  • Organe: Vorstand/Verwaltung, Entscheidungsfindung, Generalversammlung

Wichtig: Lassen Sie die Statuten von einem Anwalt prüfen. Fehler können später teuer werden.

5

Meldung beim Netzbetreiber

Der Verteilnetzbetreiber (VNB) muss über Ihre LEG informiert werden:

  • 1. Kontakt aufnehmen: Finden Sie heraus, wer Ihr VNB ist (steht auf Ihrer Stromrechnung)
  • 2. Dokumente einreichen: Statuten, Mitgliederliste, Produktionsanlage-Details
  • 3. Messkonzept klären: 15-Minuten-Messung für alle Teilnehmer nötig (Smart Meter)
  • 4. Netznutzungsvertrag: Reduzierte Netznutzungsgebühr für lokal verbrauchten Strom

Bearbeitungszeit: Der VNB hat 2-4 Wochen Zeit zur Prüfung. Bei Ablehnung muss er dies begründen.

6

Smart Meter installieren

LEGs brauchen intelligente Stromzähler mit 15-Minuten-Messung:

  • VNB installiert die Zähler (oder beauftragt einen Dienstleister)
  • Kosten: CHF 200-500 pro Zähler (je nach VNB)
  • Dauer: 1-2 Wochen nach Genehmigung

Die Zähler erfassen Ihren Verbrauch alle 15 Minuten. Diese Daten sind die Grundlage für die Abrechnung.

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Betrieb und Abrechnung

Nach der Inbetriebnahme läuft Ihre LEG automatisch:

  • Datenübermittlung: VNB liefert monatlich die Messdaten
  • Abrechnung: LEG-Verwaltung berechnet Stromverteilung und Kosten
  • Rechnungsstellung: Mitglieder erhalten monatliche Abrechnung
  • Überschuss: Nicht verbrauchter Strom wird ins Netz eingespeist

OpenLEG-Software: Unsere Plattform automatisiert die Abrechnung komplett. Sie laden einfach die CSV-Datei vom VNB hoch.

Rechtliche Anforderungen

Gesetzliche Grundlage

LEGs sind seit dem Mantelerlass (Januar 2026) im Energiegesetz (EnG) verankert. Die Details regelt die Energieverordnung (EnV).

Datenschutz

Smart-Meter-Daten sind personenbezogen. Ihre LEG muss die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhalten und Mitglieder informieren, wer Zugriff auf ihre Verbrauchsdaten hat.

Steuern

LEGs sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig, solange sie keinen Gewinn erwirtschaften. Bei Überschüssen prüfen Sie mit einem Steuerberater.

Zeitplan: Von der Idee zur LEG

Woche 1-2
Vorbereitung
Voraussetzungen prüfen, Mitglieder finden, erstes Treffen
Woche 3-4
Rechtsform & Dokumente
Rechtsform wählen, Statuten aufsetzen, Anwalt konsultieren
Woche 5-6
Meldung & Genehmigung
VNB kontaktieren, Dokumente einreichen, Genehmigung abwarten
Woche 7-8
Installation & Start
Smart Meter installieren, erste Messungen, Betrieb aufnehmen

Kosten im Überblick

Position Kosten (CHF)
Statuten/Vertrag aufsetzen 300-800
Anwalt (optional, empfohlen) 500-1'500
Handelsregistereintrag (nur Genossenschaft) 600-1'200
Smart Meter (pro Teilnehmer) 200-500
Software für Abrechnung (bei OpenLEG kostenlos) 0
Gesamtkosten (ohne Zähler) 500-2'000

Bereit für Ihre LEG?

Mit OpenLEG wird die Gründung und Verwaltung Ihrer LEG kinderleicht. Unsere Software automatisiert die Abrechnung, dokumentiert alles rechtssicher und ist komplett kostenlos.

Häufige Fragen

Kann ich eine LEG gründen, wenn ich keine Solaranlage habe?

Nein, mindestens ein Teilnehmer muss Strom produzieren. Aber Sie müssen nicht selbst der Produzent sein – Sie können einer LEG beitreten, bei der ein Nachbar die Solaranlage hat.

Wie viel Geld spare ich mit einer LEG?

Das hängt von Ihrem Verbrauch und der lokalen Produktion ab. Typischerweise sparen LEG-Mitglieder 10-30% auf den Netznutzungsentgelt. Nutzen Sie unseren LEG-Kalkulator für eine genaue Berechnung.

Muss ich einen Smart Meter haben?

Ja, für LEGs ist eine 15-Minuten-Messung gesetzlich vorgeschrieben. Ihr Netzbetreiber installiert die Smart Meter nach Genehmigung der LEG.

Kann ich aus einer LEG wieder austreten?

Ja, die Austrittsregeln stehen in Ihren Statuten. Üblicherweise ist ein Austritt mit 3-6 Monaten Kündigungsfrist möglich.

Was passiert, wenn meine Gemeinde keine LEG-Plattform hat?

Sie können trotzdem eine LEG gründen – es ist nur etwas mehr Aufwand. Oder Sie schlagen Ihrer Gemeinde vor, bei OpenLEG mitzumachen (für Gemeinden kostenlos).