LEG gründen: Der komplette Leitfaden
Seit dem Mantelerlass (Januar 2026) können Sie eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) gründen. Diese Anleitung zeigt Ihnen genau, wie es geht.
Kurzübersicht
Schritt für Schritt zur LEG
Voraussetzungen prüfen
Nicht jede Situation eignet sich für eine LEG. Prüfen Sie zuerst die Grundvoraussetzungen:
- ✓ Lokale Nähe: Alle Teilnehmer im selben Netzgebiet (Verteilnetz des gleichen Betreibers)
- ✓ Eigene Produktion: Mindestens ein Teilnehmer produziert Strom (z.B. Solaranlage)
- ✓ Genug Mitglieder: Mindestens 5 Personen (Empfehlung: 10+ für bessere Wirtschaftlichkeit)
- ✓ Gemeinsames Interesse: Alle wollen lokal produzierten Strom teilen
Tipp: Nutzen Sie den LEG-Kalkulator, um Ihr Sparpotenzial zu berechnen. Bei Einsparungen unter 10% lohnt sich eine LEG oft nicht.
Mitglieder finden
Finden Sie interessierte Nachbarn, Mieter oder Eigentümer in Ihrer Umgebung:
- • Mehrfamilienhaus: Sprechen Sie mit Ihrer Verwaltung und anderen Bewohnern
- • Quartier: Verteilen Sie Flyer, nutzen Sie WhatsApp-Gruppen, organisieren Sie ein Infotreffen
- • Gemeinde: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob sie eine LEG-Plattform anbietet
OpenLEG hilft: Wenn Ihre Gemeinde bei OpenLEG registriert ist, können Sie sich online anmelden und wir bringen Sie mit passenden Nachbarn zusammen.
Rechtsform wählen
Eine LEG braucht eine rechtliche Struktur. Die häufigsten Formen:
Verein (empfohlen für kleine LEGs)
- • Einfache Gründung (keine Notarpflicht)
- • Mindestens 2 Personen
- • Statuten und Vorstand nötig
- • Kosten: ca. CHF 500-1'000
Einfache Gesellschaft
- • Keine Eintragung ins Handelsregister nötig
- • Gesellschaftsvertrag ausreichend
- • Alle Mitglieder haften solidarisch
- • Kosten: ca. CHF 300-500
Genossenschaft (für grössere LEGs)
- • Mindestens 7 Mitglieder
- • Eintragung ins Handelsregister
- • Ideal für Wachstum (einfache Mitgliederaufnahme)
- • Kosten: ca. CHF 1'500-3'000
Statuten/Vertrag aufsetzen
Das Gründungsdokument regelt alle wichtigen Punkte Ihrer LEG:
- ✓ Name und Zweck: "LEG [Ihr Quartier/Strasse]" und Stromteilung als Zweck
- ✓ Mitglieder: Aufnahme, Austritt, Rechte und Pflichten
- ✓ Verteilung: Wie wird der Strom aufgeteilt? (z.B. nach Verbrauch, nach Anteilen)
- ✓ Abrechnung: Strompreis, Netznutzungsgebühren, Abrechnungszyklus
- ✓ Organe: Vorstand/Verwaltung, Entscheidungsfindung, Generalversammlung
Wichtig: Lassen Sie die Statuten von einem Anwalt prüfen. Fehler können später teuer werden.
Meldung beim Netzbetreiber
Der Verteilnetzbetreiber (VNB) muss über Ihre LEG informiert werden:
- 1. Kontakt aufnehmen: Finden Sie heraus, wer Ihr VNB ist (steht auf Ihrer Stromrechnung)
- 2. Dokumente einreichen: Statuten, Mitgliederliste, Produktionsanlage-Details
- 3. Messkonzept klären: 15-Minuten-Messung für alle Teilnehmer nötig (Smart Meter)
- 4. Netznutzungsvertrag: Reduzierte Netznutzungsgebühr für lokal verbrauchten Strom
Bearbeitungszeit: Der VNB hat 2-4 Wochen Zeit zur Prüfung. Bei Ablehnung muss er dies begründen.
Smart Meter installieren
LEGs brauchen intelligente Stromzähler mit 15-Minuten-Messung:
- • VNB installiert die Zähler (oder beauftragt einen Dienstleister)
- • Kosten: CHF 200-500 pro Zähler (je nach VNB)
- • Dauer: 1-2 Wochen nach Genehmigung
Die Zähler erfassen Ihren Verbrauch alle 15 Minuten. Diese Daten sind die Grundlage für die Abrechnung.
Betrieb und Abrechnung
Nach der Inbetriebnahme läuft Ihre LEG automatisch:
- • Datenübermittlung: VNB liefert monatlich die Messdaten
- • Abrechnung: LEG-Verwaltung berechnet Stromverteilung und Kosten
- • Rechnungsstellung: Mitglieder erhalten monatliche Abrechnung
- • Überschuss: Nicht verbrauchter Strom wird ins Netz eingespeist
OpenLEG-Software: Unsere Plattform automatisiert die Abrechnung komplett. Sie laden einfach die CSV-Datei vom VNB hoch.
Rechtliche Anforderungen
Gesetzliche Grundlage
LEGs sind seit dem Mantelerlass (Januar 2026) im Energiegesetz (EnG) verankert. Die Details regelt die Energieverordnung (EnV).
Datenschutz
Smart-Meter-Daten sind personenbezogen. Ihre LEG muss die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhalten und Mitglieder informieren, wer Zugriff auf ihre Verbrauchsdaten hat.
Steuern
LEGs sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig, solange sie keinen Gewinn erwirtschaften. Bei Überschüssen prüfen Sie mit einem Steuerberater.
Zeitplan: Von der Idee zur LEG
Kosten im Überblick
| Position | Kosten (CHF) |
|---|---|
| Statuten/Vertrag aufsetzen | 300-800 |
| Anwalt (optional, empfohlen) | 500-1'500 |
| Handelsregistereintrag (nur Genossenschaft) | 600-1'200 |
| Smart Meter (pro Teilnehmer) | 200-500 |
| Software für Abrechnung (bei OpenLEG kostenlos) | 0 |
| Gesamtkosten (ohne Zähler) | 500-2'000 |
Bereit für Ihre LEG?
Mit OpenLEG wird die Gründung und Verwaltung Ihrer LEG kinderleicht. Unsere Software automatisiert die Abrechnung, dokumentiert alles rechtssicher und ist komplett kostenlos.
Häufige Fragen
Kann ich eine LEG gründen, wenn ich keine Solaranlage habe?
Nein, mindestens ein Teilnehmer muss Strom produzieren. Aber Sie müssen nicht selbst der Produzent sein – Sie können einer LEG beitreten, bei der ein Nachbar die Solaranlage hat.
Wie viel Geld spare ich mit einer LEG?
Das hängt von Ihrem Verbrauch und der lokalen Produktion ab. Typischerweise sparen LEG-Mitglieder 10-30% auf den Netznutzungsentgelt. Nutzen Sie unseren LEG-Kalkulator für eine genaue Berechnung.
Muss ich einen Smart Meter haben?
Ja, für LEGs ist eine 15-Minuten-Messung gesetzlich vorgeschrieben. Ihr Netzbetreiber installiert die Smart Meter nach Genehmigung der LEG.
Kann ich aus einer LEG wieder austreten?
Ja, die Austrittsregeln stehen in Ihren Statuten. Üblicherweise ist ein Austritt mit 3-6 Monaten Kündigungsfrist möglich.
Was passiert, wenn meine Gemeinde keine LEG-Plattform hat?
Sie können trotzdem eine LEG gründen – es ist nur etwas mehr Aufwand. Oder Sie schlagen Ihrer Gemeinde vor, bei OpenLEG mitzumachen (für Gemeinden kostenlos).